Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Liebe Vorstände in den SG-Fachabteilungen,

mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus dem Jahre 2021 (§ 45 Abs 2 Nr. 4 SGB VIII) und dem Landeskinderschutzgesetz NRW vom 13.05.2022 (§11) hat der Gesetzgeber für alle Anbieter und Einrichtungen der Jugendarbeit die Verpflichtung erlassen, Schutzkonzepte zu entwickeln.
Daraus entstand für den Sportbereich die verbandliche Selbstverpflichtung, dass alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW und Sportvereine, die KJFP-Mittel des Landes erhalten, bis zum 31.12.2024 Schutzkonzepte zu implementieren haben.

Unabhängig davon, dass die SG in der Praxis bereits seit Jahren die grundsätzlich voll zu unterstützende Forderung nach Verhinderung jeglicher (!) Gewalt im Sport aktiv unterstützt, ist dadurch auch die SG verpflichtet, bis zum 31.12.2024 ein „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ zu erstellen, schon um nicht eine Kürzung oder Einstellung der Fördermittel zu riskieren. Das wird in der SG sogar für jede Fachabteilung gesondert verlangt!

Wir vom Vorstand der SG haben bei den Verantwortlichen in den Dachverbänden (vergeblich) vorgebracht, dass die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Fachabteilungen angetreten sind, um mit den Kindern- und Jugendlichen Sport zu treiben, aber nicht, um ein von der Bürokratie vorgegebenes Konzept zu schreiben, auch unabhängig davon, dass wir alle Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt im Sport voll unterstützen. Unsere Forderung, dass die Dachorganisationen den Vereinen einen vorbereiteten Fragenkatalog zur einfacheren Erstellung des Konzepts vorlegen mögen, stieß ebenfalls auf taube Ohren – und das in Zeiten notwendigen Bürokratieabbaus!
Deshalb haben wir uns folgende Vorgehensweise überlegt:

Die SG wird (im Vorstand) ein für den Gesamtverein gültiges Schutzkonzept erstellen, in dem auch ggf. zu beachtende Besonderheiten einzelner Fachabteilungen beschrieben werden.
Das erspart Euch die schriftliche Erstellung eines kompletten eigenen Konzepts und soll Euch bei zentralen Fragen entlasten. Dennoch geht auch das leider nicht ohne Eure Mithilfe:
Hinsichtlich der unabdingbaren im Vorfeld zu erstellenden Gefahrenanalyse gibt es an verschiedenen Stellen Fragen, die nur in den und für die einzelnen Fachabteilungen beantwortet werden können.
Beigefügt erhaltet Ihr Auszüge aus der Gefahrenanalyse unseres Schutzkonzept-entwurfs – in Form eines im Vorstand der SG erstellten Fragenkatalogs sowie das angesprochene Verweisdokument „Empfehlungen für Verhaltensregeln für
Sportvereine zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche“ von der „Deutsche Sportjugend (dsj).

Wir bitten Euch, (lediglich) soweit möglich und notwendig die in roter Schrift dargestellten Passagen auszufüllen / zu überschreiben (dabei reicht oft ein einfaches „ja“ bzw. „nein“) und das ergänzte Word-Dokument bis zum 30.09.2024 an die Geschäftsstelle „info@sg-sendenhorst.de“ zurückzumailen. Die Einarbeitung Eurer Antworten in das Gesamtkonzept übernehmen wir im Vereinsvorstand für Euch.
Natürlich steht Euch der Vereinsvorstand auch für Fragen gerne zur Verfügung. Eure Fragen könnt Ihr an dieselbe E-Mail-Adresse senden.

Wir hoffen, dass
– wir Euch mit dieser Verfahrensweise viel Arbeit ersparen können,
– hiermit den vorgegebenen Anforderungen Rechnung getragen wird und
– wir die bereits in der SG unterstützten und praktizierten Maßnahmen zur
Verhinderung sexualisierter Gewalt auch öffentlich einsehbar machen können.
Herzlichen Dank für Eure Mithilfe!

Der Vorstand der SG

 

Analyse Fachabteilungen

Empfehlungen Verhaltensregeln – dsj (Schwimmen)

 

 

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